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VYTA

Rechtliches

AGB

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der VYTA GmbH: Performance Testing, Team Testing und Combines, Coaching, Workshops sowie öffentliche Events wie die VYTA Performance Series.

Stand: 14. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen, Angebote, Buchungen, Testings, Coachings, Workshops, Team Testings, Combines und Events, die durch VYTA erbracht werden.

Mit der Buchung, Anmeldung, Teilnahme oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung akzeptieren Kund:innen und Teilnehmende diese AGB verbindlich. Für einzelne Angebote können ergänzende Bedingungen gelten, insbesondere die Performance Series Teilnahmebedingungen, Stornierungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und eventbezogene Hinweise.

2. Leistungen

VYTA bietet individuelle Leistungsdiagnostik, Performance Assessments, Deep Dives, sportliches Coaching, Workshops, Team Testings, Combines und öffentliche Eventformate an.

Der Umfang der gebuchten Leistung ergibt sich aus der Beschreibung bei der Buchung, der Eventseite, der Offerte oder einer schriftlichen Vereinbarung.

Für Teams, Vereine, Clubs, Unternehmen und Verbände führt VYTA zusätzlich Team Testings und Combines durch. Umfang, Testprotokoll, Teilnehmerzahl, Datenfreigabe, Reporting, Infrastruktur, Mindestteilnehmerzahl und Preis werden vorgängig in einer Offerte oder schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Diese Vereinbarung geht diesen AGB im Streitfall vor.

3. Buchung und Vertragsabschluss

Eine Buchung oder Anmeldung ist verbindlich, sobald sie über das Buchungssystem, einen Ticketing-Dienstleister, per E-Mail oder über eine andere schriftliche Bestätigung abgeschlossen wurde.

Für Einzeltermine, Assessments, Deep Dives, Coachings und Workshops kann VYTA Acuity Scheduling oder ein vergleichbares Buchungssystem verwenden.

Für öffentliche Events wie die VYTA Performance Series kann VYTA externe Ticketing-Dienstleister wie Eventfrog verwenden. In diesem Fall gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Ticketing-Dienstleisters.

Bei Team Testings und Combines kommt der Vertrag zwischen VYTA und dem auftraggebenden Team, Verein, Club, Unternehmen oder Verband zustande, nicht mit den einzelnen teilnehmenden Personen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in CHF und werden auf der Website, in der Buchung, im Ticketing oder in der Offerte als Endpreise angezeigt.

VYTA ist aktuell nicht mehrwertsteuerpflichtig und weist deshalb keine Mehrwertsteuer aus. Sollte VYTA künftig mehrwertsteuerpflichtig werden, verstehen sich die Preise gegenüber Konsument:innen inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Die Zahlung erfolgt im Voraus über das angebotene Zahlungssystem, den Ticketing-Dienstleister oder gemäss Offerte und Rechnung.

Bei Team Testings, Combines und individuellen Aufträgen gelten zusätzlich die in der Offerte oder Rechnung vereinbarten Zahlungsbedingungen.

5. Teilnahmevoraussetzung: Zahlung, Check-in und Einwilligungen

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung, vollständiger Anmeldung beziehungsweise vollständigem Check-in und nach Akzeptanz aller für das jeweilige Angebot erforderlichen Bedingungen, Bestätigungen und Einwilligungen.

Dazu gehören je nach Angebot insbesondere Kontaktdaten, Notfallkontakt, Angaben zur Sportfähigkeit, Gesundheits- oder Sicherheitsbestätigungen sowie die Akzeptanz der AGB, Stornierungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Teilnahmebedingungen, öffentlichen Rangliste, Foto- und Videoaufnahmen oder weiterer eventbezogener Vorgaben.

Ohne vollständigen Check-in und ohne die für das jeweilige Format erforderlichen Pflichtangaben, Bestätigungen und Einwilligungen besteht kein Anspruch auf Teilnahme, auch wenn bereits ein Ticket gekauft, eine Buchung bestätigt oder eine Zahlung geleistet wurde.

VYTA kann die Teilnahme verweigern, abbrechen oder einzelne Tests ausschliessen, wenn Pflichtangaben fehlen, erforderliche Einwilligungen nicht erteilt werden, Sicherheitsbedenken bestehen oder Instruktionen nicht befolgt werden.

6. Stornierung, Umbuchung und Rückerstattung

Für Einzeltermine, Assessments, Deep Dives, Coachings und Workshops gelten die separaten Stornierungsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Für Team Testings, Combines und Gruppentestings gelten die in der Offerte vereinbarten Stornierungsbedingungen. Fehlt eine abweichende Regelung, gelten die Standardfristen gemäss Stornierungsbedingungen.

Für öffentliche Events wie die VYTA Performance Series gelten die auf der jeweiligen Eventseite und in den Performance Series Teilnahmebedingungen kommunizierten Ticketbedingungen.

7. Coaching-Pakete

Coaching-Pakete mit fixer Laufzeit, insbesondere Zwölf-Wochen-Blöcke, sind mit Buchung verbindlich.

Eine vorzeitige Beendigung durch Kund:innen führt grundsätzlich nicht zu einer Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.

Nicht bezogene Leistungen können nach Absprache innerhalb von drei Monaten nach ursprünglichem Laufzeitende nachgeholt werden, sofern freie Kapazitäten bestehen. Bei Unfall oder Krankheit mit Arztzeugnis kann VYTA nach individueller Prüfung eine Pause, Verlängerung oder anteilige Gutschrift gewähren.

Ein Anspruch auf bestimmte Trainingsresultate, Leistungssteigerungen oder gesundheitliche Wirkungen besteht nicht.

8. Teilnahme und Sporttauglichkeit

Die Teilnahme an sportlichen Tests, Assessments, Combines, Team Testings und Events setzt voraus, dass die teilnehmende Person sporttauglich ist und sich gesundheitlich in der Lage fühlt, die Tests durchzuführen.

Teilnehmende sind verpflichtet, VYTA vor dem Testtag oder spätestens beim Check-in über akute Beschwerden, Verletzungen, Erkrankungen, Medikamente oder andere Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung relevant sein könnten.

Personen mit Beschwerden, Vorerkrankungen oder Unsicherheit bezüglich ihrer Sporttauglichkeit sollen vor der Teilnahme ärztlichen Rat einholen.

VYTA kann eine Teilnahme oder einzelne Tests aus Sicherheitsgründen ablehnen, abbrechen oder anpassen.

Testresultate sind eine Momentaufnahme unter den jeweiligen Testbedingungen. Sie sind keine medizinische Diagnose und ersetzen keine ärztliche Abklärung.

9. Minderjährige

Öffentliche VYTA Performance Series Events sind vorerst nur für Personen ab 18 Jahren zugänglich.

VYTA kann künftig Events, Testings oder Formate für Minderjährige anbieten. In diesem Fall ist vor der Teilnahme eine gültige Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.

Bei Team Testings und Combines mit minderjährigen Teilnehmenden stellt der auftraggebende Verein, Club, die Schule, Organisation oder der Verband sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen der erziehungsberechtigten Personen vorliegen.

10. Team Testing, Combines und Infrastruktur

Für Team Testings, Combines und Gruppentestings können Mindestteilnehmerzahlen, Mindestpauschalen, Infrastrukturvorgaben und Anforderungen an die Durchführung gelten.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Ort rechtzeitig zugänglich ist und die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, insbesondere ausreichend Platz, geeigneter Boden, Strom, Schutz vor Wetter, Zugang zu Sanitäranlagen und sichere Testflächen.

Kommt die Durchführung wegen fehlender oder ungeeigneter Infrastruktur nicht oder nur eingeschränkt zustande, bleibt der vereinbarte Betrag geschuldet, sofern VYTA dies nicht zu vertreten hat.

Bei Ausfall einzelner Messgeräte kann VYTA Ersatzmessungen, manuelle Messmethoden, Wiederholungen oder eine Anpassung des Testprotokolls vornehmen, sofern Sicherheit und Vergleichbarkeit bestmöglich gewahrt bleiben.

11. Foto, Video und Medieninhalte

Bei öffentlichen Events, Team Testings, Combines und Gruppentestings werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Diese dienen der Dokumentation, Kommunikation, Qualitätssicherung, Auswertung, Website, Social Media, Präsentationen, Sponsorenkommunikation und Vermarktung von VYTA.

Die Teilnahme an solchen Formaten setzt voraus, dass die teilnehmende Person mit Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen des Events oder Testtags einverstanden ist. Wer damit nicht einverstanden ist, kann an öffentlichen Events, Team Testings, Combines und Gruppentestings nicht teilnehmen.

Bei Einzelassessments, Deep Dives, Coachings und individuellen Terminen werden Foto- und Videoaufnahmen nur mit separater Einwilligung erstellt oder verwendet.

12. Öffentliche Ranglisten und Resultate

Die VYTA Performance Series ist ein öffentliches, ranglistenbasiertes Eventformat. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Einwilligung, dass Name, Kategorie, Event, Resultate, Rankings und Score öffentlich angezeigt und kommuniziert werden dürfen.

Ohne diese Einwilligung ist eine Teilnahme an der VYTA Performance Series nicht möglich.

Nach Veröffentlichung der offiziellen Resultate ist eine nachträgliche Entfernung einzelner Resultate aus der offiziellen Eventrangliste grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt, weil die Rangliste Teil der sportlichen Dokumentation des Events ist, bereits öffentlich kommuniziert, geteilt, fotografiert oder in Medieninhalten verwendet worden sein kann und die nachträgliche Veränderung die Vergleichbarkeit und Integrität des Events beeinträchtigen würde.

Gesetzliche Rechte nach Datenschutzrecht bleiben vorbehalten. Soweit möglich, kann VYTA nachträglich die Anzeige personenbezogener Elemente in künftigen Darstellungen reduzieren, ohne die offiziellen Resultate rückwirkend zu verändern.

13. Lieferfristen, Reports und Auswertungen

Kommunizierte Bearbeitungs- und Lieferfristen für Auswertungen, Reports, Zugänge oder Ergebnisfreigaben sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.

VYTA bemüht sich, Reports und Auswertungen innerhalb der kommunizierten Fristen bereitzustellen. Verzögerungen durch Datenprüfung, technische Probleme, fehlende Angaben, ausserordentliche Umstände oder notwendige Plausibilitätsprüfungen bleiben vorbehalten.

14. Datenschutz

VYTA bearbeitet Personendaten, Leistungsdaten, Körperwerte und Gesundheitsangaben gemäss der Datenschutzerklärung.

Für die Nutzung der VYTA App gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung der VYTA App.

Für externe Dienste wie Acuity Scheduling, Eventfrog, Zahlungsdienstleister, Vercel, Supabase, Pixieset, VALD oder Scaneca gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter.

15. Urheberrecht und Nutzung der Auswertungen

Alle Auswertungen, Berichte, Analysen, Präsentationen, Score-Systeme, Rulebooks, Testprotokolle, Grafiken und sonstigen Unterlagen sind geistiges Eigentum von VYTA, soweit keine Rechte Dritter bestehen.

Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von VYTA nicht vervielfältigt, veröffentlicht, kommerziell genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

Davon unberührt bleibt das Recht der getesteten Person, ihre eigenen Testdaten zu erhalten und für persönliche Zwecke zu verwenden, etwa gegenüber Coach, Physiotherapie, Arzt, Verein oder Verband.

16. Haftung

Die Teilnahme an sportlichen Tests, Assessments, Combines, Team Testings und Events erfolgt auf eigene Verantwortung.

VYTA trifft angemessene organisatorische und sicherheitsbezogene Massnahmen zur Durchführung der Tests. VYTA haftet für Schäden nur, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist, insbesondere bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Eine weitergehende Haftung wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

VYTA haftet nicht für Schäden, Verletzungen, gesundheitliche Folgen oder Sachverluste, die aus unvollständigen oder falschen Angaben der teilnehmenden Person, Nichtbefolgen von Instruktionen, Selbstüberschätzung, vorbestehenden gesundheitlichen Einschränkungen oder gewöhnlichen Risiken sportlicher Belastung entstehen.

17. Anpassungen, technische Ausfälle und höhere Gewalt

VYTA kann Abläufe, Testreihenfolgen, Startzeiten, einzelne Teststationen oder die Durchführung aus Sicherheits-, Wetter-, Organisations- oder technischen Gründen anpassen.

Bei technischen Ausfällen bemüht sich VYTA um eine gleichwertige Ersatzmessung oder eine faire Lösung. Ein Anspruch auf bestimmte Geräte, exakte Testzeiten oder eine bestimmte Reihenfolge besteht nicht.

Bei höherer Gewalt, Unwetter, behördlichen Anordnungen, Krankheit, Sicherheitsrisiken oder anderen wichtigen Gründen kann VYTA Termine oder Events verschieben, abbrechen oder absagen.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Winterthur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorgehen. Gegenüber Konsument:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck möglichst nahekommt.